Gestern nachmittag, wenige Stunden vor Auslaufen der Nachzugsmöglichkeit war es soweit: Hamburg verlängert das Programm um ein Jahr bis zum 30.11.2016. Neu ist, dass die Dauer der Verpflichtungserklärung nun auf fünf Jahre ab Einreise befristet ist. Und dass der hier lebende Verwandte seit mindestens einem halben Jahr in Hamburg gemeldet sein muss und sich bereits mehr als ein Jahr in Deutschland aufhält. Alles in allem: Eine gute Nachricht!