FAQs

Wie ist das mit der Übernahme der Kosten bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung geregelt?

Wenn eine Verpflichtungserklärung unterschrieben wird, ist in dem zugrundeliegenden Text der Anordnung 2/2015, deren Geltungsdauer verlängert wurde, zu lesen:

„Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. Diese Leistungen sind nach §§ 4, 6 AsylbLG von den zuständigen Behörden zu gewähren. […]

2018-02-21T16:09:17+01:0016. Februar 2018|

Welches Formular muss vom Hamburger Verwandten und dem Verpflichtungsgeber ausgefüllt werden?

Das Formular ‚Antrag auf Vorabzustimmung im Visumverfahren nach § 23 Abs. 1 AufenthG‘ finden Sie hier.

Bitte beachten Sie zum Ausfüllen auch das Merkblatt.

Weitere Informationen der Hamburger Behörde für Inneres und Sport zum Hamburger Aufnahmenprogramm für syrische Flüchtlinge, deren Familienangehörige in Deutschland leben, finden sich hier.

[Stand: Januar 2021]

2021-01-18T12:26:30+01:0011. Januar 2017|

Kann man sich für eine Verpflichtungserklärung mit anderen zusammen tun?

Ja, das geht prinzipiell. Das kann man machen, wenn eine Person allein nicht das nötige Einkommen hat, aber mehrere Personen zusammen schon. In diesem speziellen Fall macht das die Einreise über eine Verpflichtungserklärung überhaupt erst möglich.

Sollte das Einkommen aber ausreichend sein, raten wir von einer gemeinschaftlichen Verpflichtungserklärung eher ab. Einfach, weil die Stadt sich im […]

2017-01-11T17:40:31+01:0016. August 2015|

Bis wann gilt diese Einreisemöglichkeit für syrische Flüchtlinge zu Verwandten nach Hamburg?

Die Antragsfrist wurde mit der  Anordnung 2/2021 bis zum 30. November 2022 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ein Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für syrische Flüchtlinge, die zu Verwandten in Hamburg reisen wollen, gestellt werden.

Die Verlängerung erfolgte auch in vorangegangenen Jahren: Im Jahr 2020 mit der Anordnung 2/2020. So […]

2021-12-22T16:41:29+01:0021. Juli 2015|

Werden zur Zeit Flüchtlinge nach Syrien abgeschoben?

Nein, generell wird derzeit nicht von Hamburg nach Syrien abgeschoben. Die Anordnung 1/2020 besagt, dass bis zum 31. Dezember 2020 auch weiterhin keine Flüchtlinge abgeschoben werden.

Die Aussetzung der Abschiebung ist auch in den vorangegangenen Jahren immer wieder verlängert wroden. Die Entscheidung darüber trifft die Behörde für Inneres und Sport.

Bitte beachten Sie auch […]

2021-01-18T12:38:08+01:0021. Juli 2015|

Darf der nach Hamburg eingereiste Verwandte arbeiten?

Ja. Mit der Aufenthaltserlaubnis, die er nach der Einreise bekommt, darf er oder sie gleich arbeiten.

Ohne gute Deutschkenntnisse wird er / sie aber keine Arbeit bekommen. Üblicherweise ist dazu ein mindestens einjähriger Deutschkurs nötig.

Doch theoretisch gilt: Mit der Aufenthaltserlaubnis darf jede Beschäftigung, d.h. jede Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis aufgenommen werden. Möchte sich der Flüchtling selbständig […]

2015-08-11T21:42:28+02:0021. Juli 2015|

Wie lange müssen Syrer in Deutschland gelebt haben um Verwandte nachholen zu können?

Die durch wiederholte Verlängerungen immer noch aktuelle Anordnung Nr. 2-2015 regelt das: Eine Aufenthaltserlaubnis wird syrischen Staatsangehörigen erteilt, die eine Einreise zu ihren in Hamburg lebenden Verwandten beantragen, soweit es sich bei diesen um syrische Staatsangehörige handelt, die im Besitz einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels sind, sich mindestens ein Jahr in Deutschland […]

2021-01-18T12:46:00+01:0021. Juli 2015|

Warum begrenzt dieser Verein seine Arbeit auf Hamburg?

Die Regelungen für den Zuzug von Flüchtlingen aus Syrien unterscheiden sich leider von Bundesland zu Bundesland und sind auch steten Veränderungen unterworfen. Wir konzentrieren uns auf Hamburg als Bundesland und Stadtstaat, weil wir hier leben und hier die Kontakte haben.

In einigen anderen Bundesländern haben sich entsprechende Vereine gegründet. In Berlin die Flüchtlingspaten […]

2021-01-18T12:58:19+01:0016. Juli 2015|

Warum können die Familienangehörigen nicht einfach selbst als Flüchtlinge einreisen?

Das Flüchtlingskontingent der Bundesregierung in bezug auf Syrien ist ausgeschöpft; und der reguläre Familiennachzug ist beschränkt auf unmittelbare Angehörige, d.h. Ehegatten und minderjährige Kinder.

Sonstige Familienmitglieder (Eltern, Großeltern, Geschwister etc.) können aus den Kriegsgebieten und Anrainerstaaten nur nach Maßgabe der Landesaufnahme-Programme nachkommen; Voraussetzung ist, dass Inländer deren Lebensunterhalt übernehmen (Verpflichtungserklärung nach §§ 23, 68 AufenthG).

Mit solchen […]

2017-01-11T17:48:26+01:0016. Juli 2015|
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