Die Antragsfrist wurde mit der  Anordnung 2/2021 bis zum 30. November 2022 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ein Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für syrische Flüchtlinge, die zu Verwandten in Hamburg reisen wollen, gestellt werden.

Die Verlängerung erfolgte auch in vorangegangenen Jahren: Im Jahr 2020 mit der Anordnung 2/2020. So auch in den Vorjahren. Zum Beispiel im Jahr 2016 mit der Anordnung 2/2016 und in 2015 durch die Anordnung Nr. 2/2015.

Weitere Informationen der Hamburger Behörde für Inneres und Sport zum Hamburger Aufnahmenprogramm für syrische Flüchtlinge, deren Familienangehöorge in Deutschland leben, finden sich hier.

[Stand: November 2021]