Wie ist das mit der Übernahme der Kosten bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung geregelt?
Wenn eine Verpflichtungserklärung unterschrieben wird, ist in dem zugrundeliegenden Text der Anordnung 2/2015, deren Geltungsdauer verlängert wurde, zu lesen:
„Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. Diese Leistungen sind nach §§ 4, 6 AsylbLG von den zuständigen Behörden zu gewähren. […]