Ein neuer Erlaß aus dem Innenministerium: Auf die Regelung nur im Einreiseland den Asylantrag bearbeiten zu können wird für syrische Flüchtlinge ab sofort aufgehoben: Dublin II wird ausgesetzt. Somit kann jeder geflüchtete Syrer sein Asylverfahren in Deutschland durchführen. Eine Verwaltungsvereinfachung und dennoch ein Akt der Menschlichkeit.