Ja, das geht prinzipiell. Das kann man machen, wenn eine Person allein nicht das nötige Einkommen hat, aber mehrere Personen zusammen schon. In diesem speziellen Fall macht das die Einreise über eine Verpflichtungserklärung überhaupt erst möglich.
Sollte das Einkommen aber ausreichend sein, raten wir von einer gemeinschaftlichen Verpflichtungserklärung eher ab. Einfach, weil die Stadt sich im Bedarfsfall mit der ganzen Forderung an jeden einzelnen beteiligten Verpflichtungsgeber wenden kann; nicht nur mit einem entsprechenden Teil der Forderung.
Das ‚Risiko‘ lässt sich also durch eine gemeinsame Verpflichtungserklärung nicht wirklich mindern.