Verpflichtungserklärung

Welches Formular muss vom Hamburger Verwandten und dem Verpflichtungsgeber ausgefüllt werden?

Das Formular ‚Antrag auf Vorabzustimmung im Visumverfahren nach § 23 Abs. 1 AufenthG‘ finden Sie hier.

Bitte beachten Sie zum Ausfüllen auch das Merkblatt.

Weitere Informationen der Hamburger Behörde für Inneres und Sport zum Hamburger Aufnahmenprogramm für syrische Flüchtlinge, deren Familienangehörige in Deutschland leben, finden sich hier.

[Stand: Januar 2021]

2021-01-18T12:26:30+01:0011. Januar 2017|

Kann man sich für eine Verpflichtungserklärung mit anderen zusammen tun?

Ja, das geht prinzipiell. Das kann man machen, wenn eine Person allein nicht das nötige Einkommen hat, aber mehrere Personen zusammen schon. In diesem speziellen Fall macht das die Einreise über eine Verpflichtungserklärung überhaupt erst möglich.

Sollte das Einkommen aber ausreichend sein, raten wir von einer gemeinschaftlichen Verpflichtungserklärung eher ab. Einfach, weil die Stadt sich im […]

2017-01-11T17:40:31+01:0016. August 2015|

Habe ich genug Einkommen um eine Verpflichtungserklärung abzugeben?

Soll eine Verpflichtungserklärung für einen syrischen Staatsangehörigen abgegeben werden, so gelten folgende Einkommensgrenzen. Berechnungsgrundlage ist immer das nachgewiesene Monats-Nettoeinkommen.

  • Eine alleinstehende Person muss mindestens 2.900 € verdienen.
  • Eine Person mit einer Unterhaltsverpflichtung (z.B. Ehefrau oder Kind) muss mindestens 4.100 € verdienen.
  • Eine Person mit zwei Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Ehemann und ein Kind) muss mindestens […]
2023-11-16T10:19:10+01:0016. Juli 2015|

Wie viele Menschen konnten bisher über eine Verpflichtungserklärung nach Hamburg kommen?

Die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse an syrische Staatangehörige nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz ist – aufgrund einer schriftlichen kleinen Anfrage der GRÜNEN vom 16.11.2017 – der folgenden Übersicht zu entnehmen:

2013     12 Personen
2014   135 Personen
2015   135 Personen
2016   104 Personen
2017     33 Personen

[Stand vom November 2017)

 

2021-01-18T13:16:32+01:0016. Juli 2015|

Wie lange gilt eine Verpflichtungserklärung?

Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung ist durch die Anordnung Nr. 2-2015 auf fünf Jahre nach Einreise der eingeladenen Person begrenzt. Diese Anordnung ist seitdem immer jeweils um ein Jahr verlängert worden und daher immer noch gültig.

Nach Ablauf der fünf Jahre besteht ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, z.B. Bürgergeld, falls […]

2023-11-16T11:36:31+01:0016. Juli 2015|

Was umfasst eine Verpflichtungserklärung?

Eine Verpflichtungserklärung gilt für alle Kosten wie Wohnraum, Essen, Kleidung usw.

Das heißt: Eine Verpflichtung umfasst grundsätzlich die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum aufgewendet werden. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 AufenthG; das heißt die Abschiebung.

Daher […]

2021-01-18T13:55:26+01:0016. Juli 2015|
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