Archiv für das Jahr: 2015

Wir sind jetzt ein e.V.

Die Post ist da: Unter der Nummer VR 22561 ist unser Verein nun im Vereinsregister Hamburg eingetragen. Die Gemeinnützigkeit haben wir beantragt, die Kontoeröffnung läuft auch. Bald können wir dann selbst Spenden entgegen nehmen und Mitgliedsbeiträge einziehen.

2015-08-04T13:50:20+02:004. August 2015|

Heute soll es das Visum Für Bashar M. geben

Wenn alles klappt, bekommt Bashar M. heute bei der deutschen Botschaft sein Visum zur Ausreise nach Deutschland. Zurück lässt er zunächst seine Familie. Für diese brauchen wir dringend € 300,- pro Monat für Miete und Essen. Jede Spende ist willkommen und hilft sofort. Sonst droht Obdachlosigkeit für Frau und Kinder.

2015-08-04T17:48:42+02:004. August 2015|

Ruhe als erste Bürgerpflicht?

Dieser Eindruck herrscht vor, wenn man den gestrigen Abendblatt Artikel über Flüchtlingsunterkünfte in Langenhorn liest. Dabei wird vergessen, dass es sich um Menschen handelt und nicht um Sachen, die man irgendwo hinstellt. Zur Hilfe braucht es die nötige Unruhe!

2015-07-31T10:56:54+02:0031. Juli 2015|

Mehr Flüchtlinge nach Langenhorn

Mit den neuen Standorten Grellkamp und Kiwittsmoor wird es bald Plätze für bis zu 1.800 Flüchtlinge in Hamburg-Langenhorn geben. Je mehr Bürger sich engagieren, desto willkommener werden sich die Flüchtlinge fühlen.

2015-07-30T10:43:48+02:0030. Juli 2015|

Es hat geklappt!

Gestern hat Bashar M. sein Visum in Ankara beantragt und wird dies voraussichtlich in der ersten Augusthälfte bekommen. Dann kann er nach Hamburg ausreisen. Nun wird alles sehr konkret: Wohnung suchen, dann Familienzusammenführung beantragen, weitere Verpflichtungsgeber finden.

2015-07-28T11:40:20+02:0028. Juli 2015|

Daumen drücken!

Heute, am 27. Juli um 10 Uhr soll der erste von uns unterstützte Syrer in der deutschen Botschaft in Ankara sein Visum für Deutschland bekommen. Noch wissen wir nicht, ob es geklappt hat!

2015-07-27T14:18:47+02:0027. Juli 2015|

Wie geht das mit der Verpflichtungserklärung?

Die Angehörigen in Deutschland müssen unterschreiben, dass sie sämtliche Lebensunterhaltskosten aller Flüchtlinge hier tragen. In den meisten Bundesländern können sich auch Dritte (Freunde, Bekannte, Organisationen) zur Kostenübernahme verpflichten. Die Ausländerbehörden führen eine Bonitätsprüfung durch zum Nachweis, dass die Verpflichtungsgeber über ausreichendes Einkommen für die Familie hier und die nachziehenden Verwandten verfügen.

2015-07-26T23:10:47+02:0026. Juli 2015|
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